Die Wohnung zwischenvermieten

Ob es das Praktikum in Amsterdam, das Firmenprojekt in Spanien oder auch bloß eine längere private Reise ist, manches Mal bieten sich tolle Gelegenheiten, die einen für ein paar Wochen oder Monate in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land schicken. Eine Erfahrung, die viele auf jeden Fall mitnehmen wollen, doch was macht man in der Zwischenzeit eigentlich mit seiner Wohnung in Deutschland?

Oft sind es berufliche Ereignisse, die einen mal eine längere Zeit ins Ausland treiben, aber auch wer in seinem Urlaub USA, Australien, oder Neuseeland als Ziel wählt, ist meist über einen längeren Zeitraum unterwegs und hat neben den Urlaubskosten noch die weiteren laufenden Ausgaben für das eigene Zuhause zu finanzieren. Eine Möglichkeit um die Kosten für das zwischenzeitlich leer stehende Wohnobjekt zu decken, ist es, die eigenen vier Wände zur Zwischenmiete anzubieten. Was man dabei beachten sollte klären wir hier.

Die gesetzliche Lage

Solange die Wohnung, die zur Zwischenmiete aufgegeben werden soll, kein Eigentum ist, sondern ebenfalls nur angemietet wurde, ist immer das Einverständnis des Vermieters notwendig. § 540 BGB regelt die Überlassung der Mietrechte an einen Dritten und erlaubt eben diese nur mit Genehmigung des Vermieters. Eine Ausnahme greift nach § 553 I BGB da wo nur Teile des Wohnraums überlassen werden sollen, also beispielsweise ein einzelnes Zimmer, wenn für den Mieter ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Eine Auswahl treffen

Wer seine Wohnung auf einer der vielen dafür vorgesehenen Plattformen zur Zwischenmiete anbietet, kann je nach Ort und Lage sehr unterschiedliche Reaktionen erleben. In einer Großstadt wie Hamburg oder Berlin meldet sich meist innerhalb kürzester Zeit eine große Schar an Wohnungssuchenden, die sich interessiert an dem Inserat zeigt, in einer dörflichen Gegend mag das schon einmal länger dauern. Um einen geeigneten Zwischenmieter zu finden sollte man sich zunächst aber in jedem Fall ein paar Kriterien überlegen, die für einen unabdingbar wichtig sind. Darf der Zwischenmieter rauchen? Ist es einem egal, ob eine Frau oder ein Mann die Wohnung übernimmt? Möchte man die Wohnung komplett möbliert vermieten oder lieber vorher zu großen Teilen leer räumen? Was darf und was müsste der zwischenzeitliche Mieter mitbringen?

Auf diesen Bedingungen aufbauend sollte man sich ein paar passende Kandidaten einladen um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Das Bauchgefühl sollte dabei unbedingt beachtet werden, denn es ist absolut wichtig, dass man sich mit dem Gedanken, dass die ausgesuchte Person in der eigenen Wohnung wohnt, wohl fühlt.

Wie viel Miete kann man verlangen?

Eine wichtige Frage ist natürlich auch wie viel Miete man für die Zeit der Zwischenmiete verlangt. Sollte es der gleiche Betrag sein, den man selber zahlt? Oder darf es auch ein bisschen mehr sein?

Da eine Zwischenmiete natürlich immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, ist es durchaus empfehlenswert die Mietkosten schon einmal ein bisschen höher anzusetzen. Schließlich nutzen sich Möbel und Gebrauchsgegenstände während der eigenen Abwesenheit ja auch weiter ab. Des Weiteren sollte man überlegen eine Kaution zu verlangen, um dem Fall vorzubeugen, dass irgendwelche Möbel Schaden davon tragen.

Wichtig ist es auf jeden Fall, sämtliche Absprachen und Angaben über gezahlte Kautionen schriftlich in einem Vertrag zu regeln. So sichern sich beide Seiten ab und Missverständnisse werden aus dem Weg geräumt.

Persönliche Gegenstände raus!

So vertrauensvoll der ausgewählte Zwischenmieter auch scheinen mag, wirklich persönliche Gegenstände sowie wichtige Unterlagen und teure Einzelstücke sollte man unbedingt aus der Wohnung räumen. Bestimmt hat jemand aus dem Verwandten- oder Freundeskreis noch einen Kellerraum und ein paar Quadratmeter Fläche auf dem Dachboden übrig, sodass diese Dinge dort einen zwischenzeitlichen Unterschlupf finden.

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2 Responses to “Die Wohnung zwischenvermieten”

  1. Hartmut said:

    Sep 16, 11 at 17:34

    Aufschlussreicher Post. Kann nicht schaden, sich damit genauer auseinander zusetzen. Werde sicher auch die nächsten Beitraege verfolgen.

  2. schilcht said:

    Jan 24, 12 at 21:45

    Ein ausgezeichneter Post. Würde gerne mehr davon lesen. Hast du noch andere Beiträge?


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